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Hat Frau Bas mit ihrer Aussage: „Es wandert niemand in unser Sozialsystem ein.“ uns alle angelogen?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Reiner R. •

Hat Frau Bas mit ihrer Aussage: „Es wandert niemand in unser Sozialsystem ein.“ uns alle angelogen?

Berlin – Arbeitsministerin Bärbel Bas (58, SPD) sagt: „Es wandert niemand in unser Sozialsystem ein.“ Doch der Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt ein anderes Bild: Deutschland bietet Asylbewerbern und Flüchtlingen im europäischen Vergleich besonders hohe Sozialleistungen und vergleichsweise wenig Druck zur Arbeitsaufnahme.

Anerkannte Schutzberechtigte erhalten hierzulande aktuell Bürgergeld in Höhe von 563 Euro im Monat.

Zusätzlich übernimmt der Staat die Wohnkosten, die Krankenversicherung und weitere Zuschläge, etwa für Familien oder besondere Bedarfe. Schon während des laufenden Asylverfahrens werden 441 Euro monatlich gezahlt. Unterkunft und medizinische Versorgung kommen obendrauf. Im EU-Vergleich ist das Spitzenwert.

https://www.bild.de/politik/inland/bas-satz-unter-der-lupe-so-stark-lockt-unser-sozialsystem-wirklich-69fc7fd830e98e4ac324d535

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für einen weiteren Artikel aus der Springer-Presse, den ich für Sie kommentieren darf.

Deshalb möchte ich mich auch auf die entsprechenden Daten stützen, die dem Bundesarbeitsministerium vorliegen und die Grundlage für diese Aussage gebildet haben. Die belastbaren Zahlen zeigen nämlich zwei Dinge gleichzeitig. Menschen ohne deutschen Pass sind bei Arbeitslosigkeit und Bürgergeld deutlich überrepräsentiert. Zugleich arbeitet ein sehr großer Teil, die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern wächst, und die Zahlen belegen nicht die pauschale Behauptung, Menschen kämen „in unser Sozialsystem“.

Im April 2026 waren in Deutschland insgesamt 4.677.550 Menschen arbeitsuchend gemeldet. Davon waren 3.008.161 arbeitslos und 1.669.389 nicht arbeitslos arbeitsuchend. Hier müssen wir schon die Begriffe einmal trennscharf auseinanderhalten – etwas, dass die Springer-Presse gerade nicht tut. „Arbeitsuchend“ ist also der weitere Begriff und umfasst mehr Personen als „arbeitslos“ (https://biaj.de/images/2026-04-30_arbeitsuchende-arbeitslose-rechtskreise-elb-laender-042026.pdf). Für die Staatsangehörigkeit liegt die sicher belegbare aktuelle Zahl aus dem IAB-Zuwanderungsmonitor für Arbeitslose vor. Im April 2026 waren 1.075.618 arbeitslose Menschen ohne deutschen Pass registriert. Das entspricht rund 35,8 Prozent aller Arbeitslosen (https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_2604.pdf). 

In Deutschland lebten nach dem Ausländerzentralregister im März 2026 14.047.984 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ende 2025 waren es nach Destatis rund 14,07 Millionen. Setzt man die 1,076 Millionen arbeitslosen Menschen ohne deutschen Pass ins Verhältnis zu den 14,048 Millionen Menschen ohne deutschen Pass insgesamt, ergibt sich rechnerisch ein Anteil von etwa 7,7 Prozent. Das ist zwar keine amtliche Arbeitslosenquote, weil in der Gesamtzahl auch Kinder, Rentnerinnen und Rentner sowie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Personen enthalten sind, aber es zeigt, dass hier kaum von einer Einwanderung ins Sozialsystem gesprochen werden kann. Die amtliche Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung lag im Februar 2026 bei 15,2 Prozent. 

Bei den Bürgergeldzahlen ist ebenfalls Differenzierung nötig. Im Januar 2026 gab es insgesamt 5.243.328 Leistungsberechtigte im SGB II, darunter 2.426.131 ohne deutschen Pass. Das sind rund 46,3 Prozent aller SGB-II-Leistungsberechtigten. Die SGB-II-Hilfequote der ausländischen Bevölkerung lag bei 19,1 Prozent. Zugleich ist die Zahl der ausländischen SGB-II-Leistungsberechtigten im Vorjahresvergleich um 190.000 Personen beziehungsweise 7,3 Prozent gesunken. 

Nun möchte ich aber auch die andere Perspektive aufmachen, die auch Bärbel Bas im Nachgang zur Empörungswelle vorgelegt hat. Im Februar 2026 waren 6.523.021 Menschen ohne deutschen Pass sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Damit ist die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Vorjahresvergleich um rund 190.000 Personen gestiegen, während die Beschäftigung in Deutschland insgesamt gesunken ist. Das IAB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschäftigung in Deutschland ohne den Zuwachs bei ausländischen Beschäftigten deutlich stärker zurückgegangen wäre.

Zudem sei auf den Umstand hingewiesen, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die in Teilzeit arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind, durchaus noch im SGB-II-Bezug als Aufstocker erfasst sein könnten. Das ist etwa dann der Fall, wenn Menschen zu Hause Angehörige pflegen oder wegen ungünstiger Kinderbetreuung vor Ort nicht in Vollzeit arbeiten können. Das betrifft auch die Menschen, die ohne deutschen Pass in Deutschland beschäftigt sind. Wir sind uns sicher einig, dass diese Aufstocker ganz sicher nicht in das Sozialsystem eingewandert sind.

Es ist richtig, dass unser Sozialstaat auch Menschen absichert, die als Schutzsuchende oder Zugewanderte in Deutschland leben und hilfebedürftig sind. Es ist auch richtig, dass Menschen ohne deutschen Pass bei Arbeitslosigkeit und im Bürgergeld überrepräsentiert sind. Daraus folgt aber nicht, dass Menschen pauschal in das Sozialsystem eingewandert seien. Der größte Teil der Menschen ohne deutschen Pass arbeitet, zahlt Beiträge und Steuern und hält Betriebe, Pflege, Bau, Logistik, Gastronomie, Industrie und viele Dienstleistungen mit am Laufen.

Politisch entscheidend ist deshalb nicht die Schlagzeile und die Empörung, die hier um die Aussage von Bärbel Bas gemacht wird, sondern die Aufgabe, vor der wir stehen. Wer bleiben darf, muss schneller in Arbeit kommen, die sogenannten Vermittlungshemmnisse wie Sprachbarrieren, berufliche Qualifikation und ganz generell die Kinderbetreuung müssen angegangen werden. Dazu braucht es Sprachkurse, eine bessere und schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen, Weiterqualifizierung, Kinderbetreuung, und konsequente Vermittlung sowie die klaren Mitwirkungspflichten. Sozialstaat und Arbeitsmarktintegration sollten gerade vor dem Hintergrund des eklatanten Fachkräftemangels nicht gegeneinander ausgespielt werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dagmar Schmidt, MdB

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