eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
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Antwort 23.08.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 13.07.2021 von Kordula Schulz-Asche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Wir Grünen wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen und fordern dies auch in unserem Bundestagswahlprogramm. (...)
Antwort 28.08.2020 von Ulli Nissen SPD
(...) am Ende einer Bauphase die Wohnfläche von einem Architekten o.ä. überprüft (...)
Antwort 15.09.2020 von Ingo Wellenreuther CDU
(...) Da ich dieses Ergebnis für unbillig halte, könnte der Vorschlag des Verbraucherschutzverbandes „Wohnen im Eigentum“, eine Prüfung der Baufläche am Ende der Bauphase vorzunehmen, durchaus sinnvoll sein. (...)
Antwort 25.08.2020 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung.
Antwort 20.09.2020 von Stephan Brandner AfD
(...) Ich kann Ihnen nur anraten, die Mitglieder des Ausschusses, die den regierungstragenden Fraktionen angehören, hier ins Gewissen zu reden. (...)