Psychische Gesundheit hat für uns hohe Priorität. Mögliche Folgen der Honorarkürzungen prüfen wir sehr genau.
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Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Wie bei allen Gesetzen gilt dabei das Prinzip, dass kein Entwurf den Bundestag so verlässt, wie er reingekommen ist. Selbstverständlich werden wir im parlamentarischen Verfahren auch ein besonderes Augenmerk auf die psychotherapeutische Versorgung legen.
Ich lasse mich hier nicht auf eine Ja-oder-Nein-Antwort ein. Es gilt die GKV zu stabilisieren und die Psychotherapie vernünftig zu finanzieren.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: