Frau Vorsitzende, steuern Sie am 29.04. gegen? Budgetierung gefährdet den sozialen Zusammenhalt. Psychische Erkrankung kann uns alle treffen- sichern Sie die Versorgung für alle!
Sehr geehrte Frau Machalet,
Als Ausschussvorsitzende haben Sie eine besondere Rolle. Die SPD will gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Psychische Erkrankung kann jeden treffen.
Budgetierung aber schafft Barrieren. In B., WAHLKREIS 91 Euskirchen- Rhein-Erft Kreis, sehe ich täglich die Not. Der Koalitionsvertrag wollte ausbauen, nicht kürzen. Bitte wirken Sie darauf hin, dass Psychotherapie von der Budgetierung ausgenommen wird. Für einen Sozialstaat für uns alle, der hält, was er verspricht.
Quelle: couch-und-agora.de
Sehr geehrte Frau G.-H.,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für eine gute Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass am 29.04. im Deutschen Bundestag und im zuständigen Ausschuss keine Entscheidung über die Budgetierung getroffen wurde. Das Bundeskabinett hatte am 29. April 2026 den Entwurf des sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Dieser kam dann erst ins parlamentarische Verfahren, wo wir ihn verändert haben.
Die Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz waren innerhalb der Koalition außerordentlich schwierig. Gerade die SPD-Bundestagsfraktion hat sich – auch noch bis in die letzte Sitzungswoche vor der abschließenden Abstimmung – mit großem Nachdruck dafür eingesetzt, die psychotherapeutische Versorgung bestmöglich zu schützen und weitere Verbesserungen zu erreichen. Auch ich habe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten und in zahlreichen Gesprächen innerhalb der Fraktion und der Koalition dafür eingesetzt, die berechtigten Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Betroffenen einzubringen.
Nicht alle Forderungen konnten angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der notwendigen Einigung durchgesetzt werden. Die jetzt beschlossenen Regelungen sind deshalb ein Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Machbaren. Gerade in einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung müssen wir beides im Blick behalten: eine verlässliche Versorgung und die langfristige Finanzierbarkeit des Systems.
Für die SPD war deshalb entscheidend, dass der Deutsche Bundestag am 10. Juli gleichzeitig einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur psychotherapeutischen Versorgung beschlossen hat. Darin wird ausdrücklich anerkannt, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung gesichert werden muss. Zugleich verpflichtet sich die Koalition, bereits nach der Sommerpause weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen – unter anderem zur Sicherung laufender Therapien, der Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen und der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem unmittelbar nach dem Beschluss deutlich gemacht, dass sie den engen Austausch mit Betroffenen und den psychotherapeutischen Verbänden fortsetzt und sich bereits für den Spätsommer auf weitere Verbesserungen im Umfang von über 100 Millionen Euro verständigt hat. Auch dies ist Ergebnis der intensiven Verhandlungen bis in die Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
