Sehr geehrte Frau Staffler, wie stehen Sie zur kürzlich eingeführten Senkung der Vergütung vieler psychotherapeutischer Leistungen für Kassenpatient*innen?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnet diese Entscheidung als „fatal“ und als Benachteiligung der Psychotherapeut*innen zulasten psychisch kranker Menschen.Quelle: https://www.change.org/p/monatelange-wartezeiten-und-jetzt-werden-psychotherapeutische-leistungen-gekürzt/u/34524819Haben Sie selbst oder jemand aus Ihrem unmittelbaren persönlichen/privaten Umfeld versucht, einen Platz für Psychotherapie zu finden? Auch in München & Umland ist dies nicht ohne absurde Wartezeiten, die gerne mal in Jahren gezählt wird, möglich. Ohne "Vitamin B" und "connections" ist es praktisch unmöglich, zeitnah entsprechende Hilfe zu finden und eine Behandlung zu beginnen...Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.Vielen Dank & freundliche GrüßeMarkus L.
Vielen Dank für Ihre Frage zu den Honorarkürzungen für Psychotherapiepraxen.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung an diejenigen zu übertragen, die für die Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar verantwortlich sind.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht jedoch prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dementsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Eine fachliche Überprüfung des Beschlusses obliegt dem Gesundheitsministerium jedoch nicht, da es hierbei keine Fachaufsicht hat. Die Prüfung des Beschlusses dauert aktuell noch an. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion beobachten wir dies genau. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen.
