Antwort 22.06.2022 von Marco Buschmann FDP
Umgelegt werden dürfen daher nur Kosten, die angemessen und im Einzelfall erforderlich sind, um das Gebäude ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Umgelegt werden dürfen daher nur Kosten, die angemessen und im Einzelfall erforderlich sind, um das Gebäude ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
eine Baugenehmigung kann nur auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden.

Der Landfrass durch den Abbau von Kies, der meist ins Ausland verkauft wird, sollte zuerst gestoppt bzw. reduziert werden.