Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auch wenn ich den Ansatz eines „Bonussystems anstelle von Minderungen“ gut nachvollziehen kann, ist dieser nicht mit den zentralen Elementen unseres Sozialstaates vereinbar.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) stellen eine Absicherung des Existenzminimums dar.