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Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.
Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass die Auseinandersetzung mit der AfD und dem von ihren Vertretern getragenen Gedankengut vor allem politisch ausgetragen werden muss.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.
Die AfD macht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich, wo immer sie kann und hetzt gegen Minderheiten. Dagegen müssen wir uns wehren.