Antwort 02.02.2024 von Tilman Kuban CDU
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Unserer Meinung nach ist es entscheidend, einen Waffenstillstand zu erreichen und Verhandlungen zu ermöglichen, ohne bereits Akteuren konkrete Rollen zuzuweisen oder Verhandlungsergebnisse vorwegzunehmen, wie es der AfD-Antrag tut.
Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen und auch wir haben uns intensiv mit dem Problem des immer größer werdenden Parlamentes beschäftigt.
Wir wollen auch weiterhin einen rechtssicheren und normenklaren Gesetzentwurf, auf den viele Bürgerinnen und Bürger warten.