Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.01.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 13.10.2022 von Volker Redder FDP
Umgehung von staatlichen Internetsperren.
Antwort 21.10.2022 von Armand Zorn SPD
Ich unterstütze alle Maßnahmen, um einen unzensierten Zugang zum Internet zu ermöglichen; die Möglichkeiten von hier aus sind allerdings begrenzt.
Antwort ausstehend von Anna Kassautzki SPD
Antwort 13.07.2023 von Ronja Kemmer CDU
Als CDU/CSU haben wir im Bundestag die Bundesregierung schon kurz nach Beginn der Proteste aufgefordert, die Maßnahmen und Mittel zur Unterstützung der Protestbewegung im Iran deutlich auszuweiten.