Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
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Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.
Wir setzen uns für das Recht auf Arbeit und gleiche Chancen für alle ein – denn wer arbeiten will, soll auch arbeiten dürfen. Gesellschaftliche Teilhabe kann viele Formen haben, sei es durch Erwerbsarbeit, ehrenamtliches Engagement oder familiäre und soziale Verantwortung. Wir lehnen es ab, Menschen nach ihrer Herkunft oder ihrem Erwerbsstatus zu bewerten. Statt Druck auszuüben, wollen wir Perspektiven schaffen: mit fairen Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und einer solidarischen Gesellschaft, in der alle ihren Platz haben.
Diese will natürlich auch niemand abschieben.
Unsere Kernziele für mehr Arbeitsmarktteilhabe: