Die Thematik der Waffenlieferung in Krisengebiete ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, besser geschützt werden.
Da Ihre Fragen allerdings die persönlichen Ansichten und Äußerungen von Herrn Maaßen direkt betreffen, sehe ich mich nicht in der Befugnis, in seinem Namen zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.
Persönlich habe ich mich aufgrund seiner wiederholten Entgleisungen bereits vor einiger Zeit für ein Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Maaßen ausgesprochen
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mir seit langem abgewöhnt, die Äußerungen des Herrn Maaßen zu kommentieren.
Diese Bewertung muss sicher im Lichte von Maaßens Äußerungen immer wieder neu bewertet werden.