Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
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Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Die Kosten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden aus Steuermitteln finanziert – dazu gehören die Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten wie auch die Arbeitgeberbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.