Antwort 26.06.2024 von Hakan Demir SPD
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung in einen ausländischen Staat an das jeweils zuständige Konsulat des Landes.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einbürgerung in einen ausländischen Staat an das jeweils zuständige Konsulat des Landes.
Wenden Sie sich bei Fragen, die türkische Gesetze und Verfahren angehen, bitte an das zuständige türkische Konsulat.
Zu meinem Bedauern habe ich krankheitsbedingt an der Abstimmung nicht teilnehmen können.
Damit ziehen wir im europäischen Vergleich endlich nach und werden zu einem modernen Einwanderungsland.
da wir die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ganz grundsätzlich als falsch ansehen, wollen wir die Reform nach Möglichkeit ganz schnell vollumfänglich zurücknehmen.
Auf Bundesebene wurde das Staatsangehörigkeitsrecht Anfang des Jahres neu geregelt und wird Ende Juni diesen Jahres in Kraft treten.