Antwort 24.06.2024 von Marco Buschmann FDP
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Die Bestrebungen der Kommission und die Forderungen des Parlaments dienen definitiv der Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen.