Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Im Jahr 2023 sind also sowohl für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch für Beamte und Versorgungsempfänger die Gehälter oder Pensionen nicht erhöht worden
Im Jahr 2023 sind also sowohl für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch für Beamte und Versorgungsempfänger die Gehälter oder Pensionen nicht erhöht worden
Auch wenn Pensionäre und Rentner gleichermaßen im Ruhestand sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, so besteht doch ein Unterschied zwischen den beiden Systemen.