Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Die angesprochenen Ermäßigungen werden seitens der Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen oder Veranstaltungen freiwillig und auf privatrechtlicher Grundlage gewährt
Die angesprochenen Ermäßigungen werden seitens der Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen oder Veranstaltungen freiwillig und auf privatrechtlicher Grundlage gewährt
Es gibt auf Bundesebene keine Planungen für die Einführung eines Weihnachtsgeldes für Rentnerinnen und Rentner
Im Jahr 2023 sind also sowohl für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch für Beamte und Versorgungsempfänger die Gehälter oder Pensionen nicht erhöht worden