Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern stärken kann und perspektivisch die im Koalitionsvertrag anvisierten 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr erreicht werden, sollen den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 Finanzhilfen in der Rekordhöhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro gewährt werden.
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Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll es Wohnungsbauunternehmen ermöglichen, geförderte Wohnungen zu errichten, die dauerhaft mietpreisgebunden sind. Dafür sollen die Unternehmen Steuererleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten.
Uns als Fraktion beschäftigt es sehr, dass die Mittel der Wohnraumförderung für 2023 bereits nach wenigen Wochen vollständig belegt waren.
Uns als Fraktion beschäftigt es sehr, dass die Mittel der Wohnraumförderung für 2023 bereits nach wenigen Wochen vollständig belegt waren.
Denn uns ist klar, dass die Wohnungsnot einer der dringendsten sozialen Herausforderungen in den baden-württembergischen Städten und damit auch in Freiburg und Region ist.
Das Programm des Landes zur Wohnraumförderung stößt auf großes Interesse und starke Nachfrage.