(...) Der BAföG-Gesetzgeber hat vorrangig vor dem Hintergrund der Vereinfachung der Berechnung der Ausbildungsförderung einen eigenen Einkommensbegriff für das Recht der Ausbildungsförderung geschaffen, der sich zwar weitgehend, aber nicht vollständig mit dem Steuerrecht deckt. (...) Zugleich bewahrt sich der BAföG-Gesetzgeber so auch gesetzgeberischen Handlungsspielraum, der es ihm ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche Steuerminderungstatbestände er auch ausbildungsförderungspolitisch bei der Gewährung der Sozialleistung BAföG für berücksichtigungswürdig hält oder nicht. (...)
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(...) - Aufhebung der einseitigen Subvention des Studiums, welches weitestgehend kostenlos ist, während z.B. die Meisterausbildung oftmals hohe Gebühren verlangt. (...)

(...) Ich habe sowohl den Bachelor als auch den Master an der Philips Universität Marburg erfolgreich abgeschlossen. Derzeit studiere ich an der Unikims Kassel nebenberuflich Personalmanagement. (...)
(...) Ich sehe die Positionierung der CDU bei der Frage der verfassten Studierendenschaft sehr kritisch und lehne sie klar ab. Es ist für mich nicht verständlich, weshalb sie die Streichung des „politische Mandates“ bei der Debatte über die Reform des Landeshochschulgesetzes forderten. (...)
(...) Bei der Zulassung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber können verschiedene Kriterien herangezogen werden. Neben der Durchschnittsnote sind dies beispielsweise Eignungstests, Motivationsschreiben, Berufserfahrungen und Praktika, ehrenamtliches Engagement, Auswahlgespräche, Wartezeiten oder gewichtete Einzelnoten. (...)