Hier darf kein Unterschied gemacht werden nach dem Motto der bürgerlichen Familienordnung, dass die Kinder in sog. „Herkunftsfamilien“ anders behandelt werden sollten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.08.2021 von Peter Weispfenning MLPD
Antwort ausstehend von Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Antwort ausstehend von Sven Giegold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.10.2021 von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Qualitätsstandards sollen außerdem überall mit der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellt und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und der Wissenschaft weiterentwickelt werden.
Antwort 10.09.2021 von Birgit Sippel SPD
Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich mit dem beschriebenen Fall an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
Antwort 04.10.2021 von Norbert Lins CDU
grundsätzlich nicht vereinbar, Eltern behinderter Pflegekinder höhere Hürden aufzuerlegen als Eltern nichtbehinderter Pflegekinder, wenngleich das Wunsch- und Wahlrecht nach aktueller Rechtslage bei "unverhältnismäßigen Mehrkosten" eingeschränkt werden kann.