Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Klar ist auch: Es braucht ausreichend Personal an den Gerichten. Auf Bundesebene haben wir bereits die Anzahl der Senate am Bundesgerichtshof erweitert.
Klar ist auch: Es braucht ausreichend Personal an den Gerichten. Auf Bundesebene haben wir bereits die Anzahl der Senate am Bundesgerichtshof erweitert.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.