Antwort 16.07.2023 von Linda Teuteberg FDP
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.