Auf die Auszahlung des Inflationsausgleichsgeld über 3.000 Euro, die in Teilzahlungen zwischen Juli 2023 und Februar 2024 erfolgen soll, wurde sich im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.
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Antwort 18.07.2023 von Nicolas Zippelius CDU
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 06.07.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Antwort 10.07.2023 von Ulrike Bahr SPD
Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen.
Antwort 03.07.2023 von Stefan Schwartze SPD
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.
Antwort 30.06.2023 von Ulrike Bahr SPD
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.