Ich bin mir sicher, dass mir nicht alle Informationen vorliegen, um abschließend die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags bewerten zu können; was auch nicht erforderlich ist, da ich nicht zum Kreise der Antragsberechtigten zähle.
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Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bin auch ich der Meinung, dass einer Reihe von Äußerungen der AFD ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck kommt.
Bundesinnenministerin Faeser hat sich kürzlich zur Frage eines Verbotsantrages gegen die AfD geäußert. Sie setzt, und diese Einschätzung teile ich, auf die politische Auseinandersetzung.

Aktuell setze ich daher auf die Beobachtung und Beurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen.
Ein mögliches Verbotsverfahren würde im Zweifel nur der AfD nutzen, die sich einmal mehr als Opfer gerieren könnte. Insofern würde ich einen solchen Verbotsantrag zum jetzigen Zeitpunkt als falsch und kontraproduktiv ablehnen.