(...) Die Diskussion, die aktuell über Sterbehilfe geführt wird, darf keinesfalls dazu führen, die dringliche Aufgabe, jedem einen selbstbestimmten menschenwürdigen letzten Lebensabschnitt zu sichern, in den Hintergrund zu rücken oder gar ganz zu verdrängen. (...)
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(...) Nach dem endgültigen Gesetzestext ist den Wünschen der Versicherten über den Ort der Leistungserbringung zwar zu entsprechen, diese Wünsche müssen aber „berechtigt“ sein. Es dürfte in der Praxis sehr streitbar werden, wann das der Fall ist. (...)
Schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut versorgt sein und begleitet werden, wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen – ob im Krankenhaus oder Hospiz, oder eben zu Hause oder im Pflegeheim. Das umfasst meiner Ansicht nach notwendiger Weise auch ambulante palliativ Versorgung.
(...) Ambulante Palliativversorgung beinhaltet, dass Patientinnen und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut werden. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht werden. (...)
(...) Allzu oft ist dies durch verschiedene Umstände nicht möglich. Jedoch leisten Mediziner und Pflegekräfte täglich vieles, um den Sterbenden in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich beizustehen. (...)
(...) Bitte senden Sie Ihre E-Mail daher an diese Adresse: dorothee.baer@bundestag.de. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet und an Frau Bär weitergegeben werden. (...)