Dieser Fall ist eindeutig rechtlich geregelt: Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes verliert ein Bundestagsabgeordneter sein Mandat, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellt, der er angehört.
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Danke für Ihre Fragen, die bereits in der Presse öffentlich beantwortet wurden.
Als Volkspartei haben wir selbstverständlich den Anspruch, ein politisches Angebot für alle Menschen in unserem Land zu machen. Das schließt selbstverständlich ein, dass wir auch potentielle Wähler der AfD ansprechen, um diese mit unseren Überzeugungen und unserer Politik überzeugen und gewinnen zu können.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.
Er arbeitet mir für den Arbeitskreis Finanzen zu, da er einst bei der FDP für diesen Bereich mit tätig war
Die Politik von CDU und CSU orientiert sich ausschließlich daran, wie wir die Zukunft unseres Landes möglichst gut gestalten und unseren Wohlstand sichern können. Keine andere Partei ist dafür der Maßstab.