Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 04.04.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 31.03.2023 von Florian Toncar FDP
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt.
Antwort 10.03.2023 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Zukunftsfinanzierungsgesetz ist laut Bundesfinanzministerium für das zweite Halbjahr 2023 vorgesehen. Auch ich habe mich dafür eingesetzt, dass dies schneller geschieht.