Antwort 18.10.2022 von Karolin Braunsberger-Reinhold CDU
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat von der Fristverlängerung bis 2027 ebenfalls Gebrauch gemacht, da die Zielerreichung aufgrund von natürlichen Gegebenheiten verfehlt wurde.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat von der Fristverlängerung bis 2027 ebenfalls Gebrauch gemacht, da die Zielerreichung aufgrund von natürlichen Gegebenheiten verfehlt wurde.
Eine Fristverlängerung bei den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie kann es nur geben, wenn die anhaltende Verdreckung unseres Wassers endlich beendet wird
Ich kann ihre Verwunderung nachvollziehen und möchte Ihnen die Gründe darlegen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben.
Streuobstwiesen sind als „gefährdete“ Räume in der „Roten Liste“ geführt, deshalb müssen wir sie ganz besonders fördern und erhalten.
Wir wollen nicht, dass Waldflächen für Windenergieanlagen abgeholzt werden.