Antwort 22.06.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Zu Personalangelegenheiten äußere ich mich grundsätzlich nicht.
Zu Personalangelegenheiten äußere ich mich grundsätzlich nicht.
Sollte es in den nächsten Monaten tatsächlich dazu kommen, werden wir selbstverständlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Wenn Sie die von der Behörde angelegten Anforderungen nicht erfüllen können, würde ich Ihnen die Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier die Übersicht wohnortnaher Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) bzw. durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen.