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Was ist mit dem Verfassungsrechlichen Vertrauenschutz?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Jürgen Ä. •

Was ist mit dem Verfassungsrechlichen Vertrauenschutz?

Sehr geehrter Herr Wiese,
Nach Verlagerung Beauftragung nach Indien, Insolvenz Arbeitgeber und folgender ALG wollte ich Jahrgang 1962 in 02/2027 in die Rente für besonders langjährige Versicherte gehen.
Jetzt ist wieder von Abschaffung der Rente mit 63 die Rede.
Meine Frage:
Was ist mit dem Verfassungsrechtlichen Vertrauenschutz für rentennahe Jahrgänge?
Voelen Dank,
Jürgen 

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Ä.,

danke für Ihre Frage zu einer möglichen Abschaffung der Rente mit 63, die die Rentenkommission empfohlen hat.

Sollte es in den nächsten Monaten tatsächlich dazu kommen, werden wir selbstverständlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten, um Rechtssicherheit herzustellen. Für rentennahe Jahrgänge müssen faire, verlässliche und sozial ausgewogene Übergangsregelungen gelten. Dafür werden wir uns als SPD einsetzen, das ist aber auch verfassungsrechtlich geboten. Genau diese Frage wurde auch gestern bei der Vorstellung der Vorschläge der Rentenkommission durch Pascal Reddiger als Mitglied der Rentenkommission mit der klaren Maßgabe bestätigt, dass eine Abschaffung der Rente mit 63 keine Auswirkung auf Menschen hätte, die planen, im kommenden Jahr in Rente zu gehen (hier nachzulesen: https://www.tagesspiegel.de/politik/geplante-abschaffung-der-rente-mit-63-kann-die-bundesregierung-einfach-so-lebensplane-durchkreuzen-15745988.html). Damit wird sichergestellt, dass niemand von heute auf morgen länger arbeiten muss.

Für eine Einzelfallklärung besteht auch jederzeit die Möglichkeit, dass Sie sich nochmal an Ihre Rentenversicherung wenden, um eine verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall zu erhalten.

Beste Grüße

Dirk Wiese

 

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