Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das Amt der Antisemitismusbeauftragen in Hamburg ist für 3 Jahre besetzt, es beruht auf einen Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft
Der zentrale Ansprechpartner ist für die Vernetzung der StA mit den jüd. Gemeinden zuständig und ein Angebot für die Betroffenen antisemitischer Diskriminierung
Uns geht es nicht um die Ansprechpartner in der Staatsanwaltschaft, sondern um die Besetzung der Stelle des Antisemitismusbeauftragten in Hamburg.
Selbst bei unmittelbarem Bezug zum Verfolgungsschicksal der Opfer, bleibt der Verkauf derartiger Gegenstände an Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archive weiterhin möglich (vgl. § 2 Nr. 1 des Gesetzesentwurfs).
Das geplante Verbot gilt für historische Gegenstände mit Bezug auf die Verfolgung, nicht für persönlichen Besitz.