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Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?

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Frage von Felix H. •

Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?

"Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten

Landesregierung bringt Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates ein"

Dürfen folglich im "Gedächtnistheater"* um die "gefühlten Opfer"** u. "Illusionen der Vergangenheitsbewältigung" auch die meisten statistisch im Rentenalter in Altersarmut (https://tinyurl.com/se5phxw8) lebenden jüdischen Menschen hierzulande, um die es in der Initiative, wie auch im Umgang von Justiz in diesem Land mit Antisemitismus i.d.R. bekanntlich gar nicht geht*** , ihre persönlichen oder familiären Gegenstände nicht oder erst nach kostspieliger Rechtsberatung durch Anwalt/in für Vertrags- u. Strafrecht verkaufen? Wie ist der Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs: deutsch oder transnational?

https://tinyurl.com/mrey3948

https://tinyurl.com/yc4mddsx

* https://tinyurl.com/4rhna9a4

** https://www.klett-cotta.de/produkt/gefuehlte-opfer-9783608946499-t-4100

*** https://verfassungsblog.de/antisemitism-on-trial/

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte zu dem Vorhaben des Landes NRW im Bundesrat einige Dinge klarstellen:

Zum einen richtet sich der Gesetzentwurf nicht gegen den Verkauf persönlicher Alltagsgegenstände jüdischer Menschen. Anlass war eine kurzfristig gestoppte Auktion in Neuss, bei der über 600 Holocaust-Zeugnisse versteigert werden sollten: Briefe aus Vernichtungslagern, Gestapo-Karteikarten, ein KZ-Lagerwinkel und ein sogenannter „Judenstern mit Gebrauchsspuren“ aus dem KZ Buchenwald. Es handelt sich um Objekte, die unmittelbar als Instrumente oder Zeugnisse nationalsozialistischer Verfolgung fungierten – also gerade nicht um Alltagsgegenstände.

Das geplante Verbot gilt für Gegenstände mit einem „unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal“. Persönliche Gegenstände jüdischer Menschen oder Opfer der Shoa im Allgemeinen fallen nicht unter den Geltungsbereich. Auch beim Vorliegen dieses Bezugs bleibt ein Verkauf möglich – etwa an Museen, Archive oder Bibliotheken oder wenn „berechtigte Interessen“ vorliegen. Der Entwurf zielt auf den kommerziellen Handel durch Auktionshäuser und Händler*innen, nicht auf Betroffene selbst. Ein transnationaler Geltungsbereich ist im Entwurf nicht vorgesehen.

Das Problem der Altersarmut jüdischer Menschen ist grundsätzlich ein Thema, das Aufmerksamkeit verdient. Ein großer Teil der jüdischen Geflüchteten aus der Zeit des NS und den Jahren danach, die heute im Rentenalter sind, ist auf Grundsicherung angewiesen. Gründe sind unter anderem dass Arbeitsjahre in der Sowjetunion, nicht für die deutsche Rente anerkannt wurden. Der Verkauf von Verfolgungsrelikten ist jedoch keine tragfähige Altersvorsorge. Es gibt eigene politische Instrumente, um dieser strukturellen Notlage zu begegnen: Der Härtefallfonds der Bundesregierung zahlte beispielsweise über 38.000 betroffenen Menschen eine Einmalzahlung aus. Auch andere Maßnahmen, wie die Anerkennung von Arbeitsjahren im Ausland, werden nach wie vor diskutiert. Dies steht nicht im Widerspruch zum Schutz von Verfolgungsrelikten vor kommerziellem Handel.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

               

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