Antwort 06.05.2025 von Julia Klöckner CDU
Die Abgeordneten vertreten somit alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – auch diejenigen, die sie nicht gewählt haben oder deren gewählte Partei nicht ins Parlament eingezogen ist.
Die Abgeordneten vertreten somit alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – auch diejenigen, die sie nicht gewählt haben oder deren gewählte Partei nicht ins Parlament eingezogen ist.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Vorrangig hat demnach derjenige erstplatzierte Wahlkreisbewerber der Partei im betreffenden Land einen Sitzanspruch, der bisher aufgrund fehlender Hauptstimmendeckung kein Mandat erhalten konnte und den nächsthöchsten Wahlkreisstimmenanteil hat.
