Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
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Eine solche Begründungspflicht wieder einzuführen würde neue bürokratische Hürden schaffen und viele Betroffene zusätzlich belasten.
Ich habe der Reform zugestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass ein starker Sozialstaat beides braucht: eine verlässliche Hilfe für Menschen in Not und klare Regeln für diejenigen, die arbeiten können.
Aus meiner Sicht ist dabei entscheidend: Solidarität darf nicht bedeuten, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft allein für Aufgaben aufkommen, die gesamtgesellschaftlicher Natur sind.
Ja, ich habe das Mitgliederbegehren gegen eine Verschärfung des Bürgergelds unterstützt.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen