Antwort 14.04.2026 von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt keine amtliche Statistik zu den so genannten Totalverweigerern. In einem aktuellen IAB-Forschungsbericht wird auf "extrem geringe" Fallzahlen der Leistungsminderungen hingewiesen.
Es gibt keine amtliche Statistik zu den so genannten Totalverweigerern. In einem aktuellen IAB-Forschungsbericht wird auf "extrem geringe" Fallzahlen der Leistungsminderungen hingewiesen.

Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen.
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
Leider werden die Zahlen zu Totalsanktionen nicht gesondert erhoben und die Bundesregierung wird das vermutlich in der Neuen Grundsicherung auch nicht ändern.