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Warum sollte ein Bürgergeldempfänger nicht verpflichtet werden gesellschaftliche nötige Arbeit nachzugehen?

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Bärbel Bas
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Frage von Thomas T. •

Warum sollte ein Bürgergeldempfänger nicht verpflichtet werden gesellschaftliche nötige Arbeit nachzugehen?

Sehr geehrte Frau Bars, ich verfolge die Politik seit Jahren und bin immer mehr darüber enttäuscht, dass man den Menschen im Land viel zu wenig zutraut. Warum soll man den Bürgergeldempfänger nicht Arbeit zumuten?
Das Argument, dass die Organisation, die Kontrolle zu teuer wäre, ist nach meiner Meinung nur eine Ausrede. Es ist eine Frgae der Organisation, mehr nicht. Warum probiert an es nicht aus und diskutiert es gleich kaputt? Fragen über Fragen, doch unterdrücken Sie doch als Arbeitsministerin einfach mal ihren Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt einfach. Lassen Sie ihm entsprechende Modelle testen. Ich könnte mir vortellen, dass eine Auszahlung Tagesweise nach getaner Arbeit erfolgen kann. Wird ein Empfänger ohne Entschuldigung säumig, erfolgt keine Auszahlung. Warum nicht so?
Wäre ein Modell, vielleicht gibt es weitere. Ach ja, wer kontrolliert? Warum nicht auch ein Bürgergeldempfänger, der etwas mehr Geld bekommt mit Aussicht auf fester Anstelle?! VG Thomas T.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.

in der Grundsicherung ist die Unterstützung schon immer mit klaren Mitwirkungspflichten verbunden. Wer Leistungen erhält und arbeiten kann, muss an der eigenen Eingliederung mitwirken, Termine beim Jobcenter wahrnehmen und zumutbare Arbeit oder geeignete Maßnahmen annehmen. Ohne wichtigen Grund verweigerte Mitwirkung hat leistungsrechtliche Folgen.

Eine pauschale Verpflichtung aller Leistungsberechtigten zu gemeinnütziger Arbeit oder eine tagesweise Auszahlung von Leistungen nur nach erledigter Arbeit wäre jedoch nicht der richtige Weg. Die Grundsicherung dient der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses darf nicht davon abhängen, ob täglich eine passende Tätigkeit organisiert, kontrolliert und abgerechnet werden kann.

Gemeinwohlorientierte Tätigkeiten sind bereits heute möglich. Jobcenter können Arbeitsgelegenheiten einsetzen, wenn dies sinnvoll ist, um Menschen wieder an Arbeit heranzuführen. Dabei muss aber sichergestellt bleiben, dass reguläre Beschäftigung nicht verdrängt wird. 

Ziel der neuen Grundsicherung ist mehr Verbindlichkeit, aber auch passgenaue Unterstützung. Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Dafür braucht es geeignete Angebote vor Ort, Vermittlung, Qualifizierung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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