Notwendig ist die Einführung einer Versicherungspflicht, deren Rahmenbedingungen sozialverträglich ausgestaltet sind. Dies umfasst risikobasierte Prämien, eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neubauten sowie eine eingeschränkte Möglichkeit, die Prämienkosten auf Mieter*innen umzulegen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.06.2024 von Bernhard Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten ein.
Antwort 08.07.2024 von Christian Bernreiter CSU
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
Antwort 20.06.2024 von Lisa Gnadl SPD
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Antwort 27.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Derzeit sind keine diesbezüglichen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant.
Antwort ausstehend von Thorsten Lieb FDP