Weshalb blockieren sie notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich gerechter Kostenverteilung von Prozesskosten?

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Frage von Johanna K. •

Weshalb blockieren sie notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich gerechter Kostenverteilung von Prozesskosten?

Nach Angaben von Katharina Willkomm (FDP) am 15.07.24 auf dieser Internetseite, haben sie Anfang Juli 2024 in ihrer Funktion als zuständiger Berichterstatter der SPD, nicht den Wunsch vorgetragen, dass es im WEG-Gesetz hinsichtlich der Kostenregelung von Prozesskosten ergänzungen geben soll. Obwohl auch manche SPD Abgeordnete für eine entsprechende Ergänzung sind. Durch Änderung zum 01.12.20 des WEG-Gesetz wurden Kläger von Anfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im WEG ergänzt wird, dass die Kläger von Anfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Anfechtungsverfahren gewonnen haben. Zumal in anderen Zivilverfahren die Klägerseite keine Prozesskosten hat, wenn diese im Verfahren obsiegt hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau. K.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Gerne möchte ich richtigstellen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits Anfang 2023 mit einer Prüfbitte zur Anpassung des WEGs angesichts der anteiligen Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten durch klagende Eigentümer:innen an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) gewandt hat. Das BMJ hat die Forderung jedoch abgelehnt und einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf verneint. Die FDP hat sich dieser Bewertung daraufhin angeschlossen.

Diese Bewertung des BMJ teilen wir als SPD nicht: Es ist zwar richtig, dass Wohnungseigentümer:innen in vielen Fällen Kosten tragen müssen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben. Doch gerade bei Gerichtskosten widerspricht die derzeitige Regelung im WEG dem grundlegenden Prinzip, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Als SPD setzen wir uns daher auch weiterhin für eine Anpassung ein. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Rinkert

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