Antwort 13.01.2022 von Marco Buschmann FDP
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.
Die AfD wendet sich gegen jede Form von Extremismus, egal ob von rechts, links oder religiös motiviert. Wir stehen fest auf dem Boden des GG. Wir fordern daher, jeden Extremismus zu bekämpfen.
dass die AfD-Fraktion Hannes Gnauck im Wissen um seine Einstufung durch den Militärischen Abschirmdienst als Extremist in den Verteidigungsausschuss schickt, ist eine Verhöhnung des Ausschusses.
Gegen Rechtsextremismus und Volksverhetzung vorzugehen, ist eine gemeinsame Aufgabe. Demnach können rechtsextreme Strukturen nicht allein von staatlicher Seite bekämpft werden.