Antwort 22.08.2020 von Matthias Zimmer CDU
(...) Selbst für mich als Laien, was diese spezielle Thematik betrifft, ist es durchaus plausibel, dass es ein sehr misslicher Zustand ist (...)
(...) Selbst für mich als Laien, was diese spezielle Thematik betrifft, ist es durchaus plausibel, dass es ein sehr misslicher Zustand ist (...)
(...) In Deutschland gibt es keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den freien Wohnungsmarkt. (...)
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
(...) Insgesamt kommt das Ministerium nicht zu dem Ergebnis, dass gesetzgebender Handlungsbedarf bestünde. (...)