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(...) Allerdings müßte eine Lösung ohne Listenplätze der Parteien gefunden werden. Das ist nämlich der Vorteil beim bisherigen Wahlsystem: Dadurch, dass es keine Listenplätze gibt, hat der Wähler im Endeffekt ein größeres Mitbestimmungsrecht, da ja das prozentuale Wahlergebnis jedes einzelnen Kandidaten darüber entscheidet, ob er in das Parlament kommt oder nicht. (...)
(...) Das derzeitige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Kein anderes Wahlrecht fördert eine starke Verankerung einer Kandidatin oder eines Kandidaten in ihrem/seinem Wahlkreis so wie das baden-württembergische, da hier auch Kandidatinnen Kandidaten, die nur knapp in der Mehrheitswahl unterlegen sind, noch ein Mandat erringen können. (...)
(...) Nun zum Elternwahlrecht, das wegen der Überalterung der Bevölkerung gefordert wird und zur geringen Zahl der Familien in Deutschland. Ich bin nicht der Meinung, dass das Wahlrecht durch andere wahrgenommen werden soll, sondern der Grundsatz "Eine Person - eine Stimme" ist mir sehr wichtig. (...)
(...) Die von Ihnen geschilderte Verunsicherung vieler Wählerinnen und Wähler sowie die von mir geschilderten Widersprüche zwischen Teilzeitparlament und Anforderungen dieses Wahlrechtes haben zu einer neuen Debatte darüber geführt, ob es zum Beispiel im Bezug auf die Landeslistenauswahl Überarbeitungesbedarf gibt. Diesem Thema will sich die SPD in der kommenden Legislaturperiode widmen. (...)