Antwort 10.06.2022 von Artur Auernhammer CSU
Der öffentliche Personennahverkehr liegt alleine in der Zuständigkeit des Landkreises.
Der öffentliche Personennahverkehr liegt alleine in der Zuständigkeit des Landkreises.
Nur auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger zu setzen, verkennt, dass besonders der Fremdschutz – insbesondere von vulnerablen Personen – wichtig ist
Das 9€-Ticket zeigt, dass deutlich mehr Menschen den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, wenn dieser preiswerter ist.
selbstverständlich ist das ein Gemeinschaftswerk, das nicht nur von mir stammt.