Antwort 16.01.2024 von Christina Baum AfD
Der von Ihnen angeführte Antrag (DS 20/1336) wurde am 19. Mai 2022 namentlich abgestimmt.
Der von Ihnen angeführte Antrag (DS 20/1336) wurde am 19. Mai 2022 namentlich abgestimmt.
Darüber hinaus habe ich bisher keinerlei Einflussnahmeversuche seitens der Bundesregierung auf das Verfahren wahrgenommen und würde diese auch nicht für sinnvoll oder erfolgversprechend erachten.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.
Russland hat kein Interesse an Verhandlungen und alle diplomatischen Bemühungen abgelehnt.