Antwort 10.02.2025 von Gollaleh Ahmadi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Zahlenmäßig nimmt Deutschland die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher.
Wie die rechtliche Handhabung in anderen Ländern ist und ob diese doppelte Staatsangehörigkeiten zulassen, darauf hat das deutsche Gesetz keinen Einfluss.