Antwort 02.03.2022 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen.
Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen.
Eine externe Evaluation erfolgte gemäß § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und wurde noch in der vergangenen Wahlperiode mit den Stimmen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag beschlossen
Nach aktueller Studienlage ist das Risiko einer Coronavirus-Übertragung bei Geimpften und Genesenen geringer als bei tagesaktuell negativ getesteten Personen.
Sehr geehrter Herr V.,