Antwort 08.09.2023 von Peter Knörzer dieBasis
Ablehnung der E-Patientenakte auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken
Ablehnung der E-Patientenakte auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken
Insgesamt sollten freiheitlich-demokratische Gesellschaften aus der Corona-Krise die Lehre ziehen, dass Freiheitsbeschränkungen und Maßnahmen, die Kinderrechte beeinträchtigen, nur als letztes Mittel und äußerst sorgfältig eingesetzt werden sollten.
Eine solche zentrale bundesweite Stelle, wie Sie sie beschreiben, gibt es nicht und ist auch rechtlich aus unterschiedlichen Gründen schwierig
Es geht darum, unseren ländlichen Raum positiv darzustellen.
Ich stehe hierzu in engem Austausch mit der Landrätin Frau Dammann und gebe ihr an dieser Stelle stets die berechtigten Bedenken mit