Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Ich begrüße es, dass auch der Deutsche Richterbund im Rahmen der nun beendeten Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hat. Wie auch alle anderen eingegangenen Stellungnahmen wird diese nun ausgewertet.
Ziel ist es, dass beide Elternteile ein selbstbestimmtes Leben führen, in dem Erwerbs- und Carearbeit nach ihren persönlichen Vorstellungen aufgeteilt werden können.
Auf Bundesebene haben wir die Kinderkrankentage bereits deutlich erhöht.