Antwort 24.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Flächennutzungsplan ist eine kommunale Angelegenheit und wird durch einen Gemeinderatsbeschluss erlassen.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Flächennutzungsplan ist eine kommunale Angelegenheit und wird durch einen Gemeinderatsbeschluss erlassen.
Die FW und ich hatten demnach keine Möglichkeit, diese Regelungen aktiv mitzugestalten und haben demnach auch nichts "mitbeschlossen". Ihren in der Frage mitgetragenen Vorwurf muss ich von daher zurückweisen.
Mit Blick auf die Anbindehaltung ist die Unterscheidung in ganzjährige Anbindehaltung und Kombihaltung wichtig.
Unsere bayerische Landwirtschaft zeichnet sich durch ihre Kleinteiligkeit aus. Dieses besondere Merkmal wollen wir Landtags-Grüne unbedingt erhalten und fördern.