Der im Internet veröffentlichte Referentenentwurf des BMI zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung vom 16.01.2023 wird derzeit weiterhin fortgeschrieben und zwischen den Bundesressorts abgestimmt
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Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz wurde am 13. Juli 2023 vom Bundeskabinett gebilligt und ist nun im parlamentarischen Verfahren
aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage gibt es dafür bislang keinen ausreichenden Rahmen. Aktuell geht es darum, wie das absehbare Tarifergebnis „wirkungsgleich“ auf die Beamten übertragen werden kann
Wie Sie an den aufsteigenden Werten der Tabelle des Abschmelzbetrages erkennen können, soll dieser für eine gewisse soziale Staffelung sorgen
mit erschließt sich nicht, weshalb wir unsere Beamten für die gleiche Arbeit geringer besolden sollten, falls deren Partner ein hohes Einkommen erzielt...!?
mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, welches am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, wurde entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung wieder stärker an den tatsächlichen familiären und örtlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet.