
Antwort ausstehend von Colette Christin Thiemann CDU

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Abgeordnete in MV erhalten automatisch angepasste Entschädigungen nach Tarif- und Preisentwicklung. Sie entscheiden nicht selbst darüber.
Ich kann aber nachvollziehen, dass viele Bürger bei dem Thema sensibel reagieren. Deshalb ist Transparenz wichtig.
Eine solche automatische Erhöhung passt nicht in die Zeit. Die Linke wird einen Antrag auf den Verzicht der Diätenerhöhung im Bundestag stellen.