Antwort 01.11.2024 von Gereon Bollmann AfD
Der Petitionsausschuss ist nicht für Parteiverbote zuständig
Der Petitionsausschuss ist nicht für Parteiverbote zuständig
Die Wichtigkeit der Petitionen muß stärker im Bewußtsein der Bevölkerung verankert werden
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Fragen Sie doch bitte bei VerbraucherschützerInnen nach.