Ist die Zulässigkeit von Petitionen ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers?
Sehr geehrter Herr Bollmann,
aktuell sind bereits >315000 Unterschriften für eine Petitition "VERBOT der PARTEI GRÜNE Bündnis 90 ! "
gesammelt, darunter auch meine.
https://www.change.org/p/verbot-der-partei-b%C3%BCndnis-90-gr%C3%BCne-beantragen?recruiter=false&utm_source=share_petition&utm_medium=twitter&utm_campaign=psf_combo_share_initial&recruited_by_id=7730d9a0-b862-11ee-8d33-cb615886c503
1. Ist die Zulässigkeit von Petitionen ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers? Muss der Bundestag sich mit einer Petition überhaupt befassen und ab wieviel Unterschriften ?
2. Sollte, Ihrer Meinung nach, eine solche Petition von der betroffenen Partei ernst genommen werden, oder ist ggf anzunehmen, dass die Petenten reflexartig dem rechten Lager zugeordnet werden?