die hiesige Landesregierung hat die Öffnungsklausel des Bundesgesetzgeber zum aktuellen Bodenwertmodell genutzt. Im Gegensatz zu Bayern hat man hier eine Vermögenssteuer durch die Hintertür geschaffen, die viele Probleme und Ungerechtigkeiten kennt, wie z.B. die Überforderung der Gutachterausschüsse, entsprechend korrekte Bodenwerte zu ermitteln.
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Antwort 20.03.2023 von Hans-Ulrich Rülke FDP
Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.04.2023 von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Antwort 14.03.2023 von Florian Wahl SPD
Nur so kann verhindert werden, dass Mieter*innen und Eigentümer*innen –wie von Ihnen geschildert- ungerechtfertigte Mehrbelastungen drohen, die bis hin zur Verdopplung der Steuerlast führen können.
Antwort 05.04.2023 von Matthias Miller CDU
das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom April 2018 dem Gesetzgeber eine Neuregelung des Grundsteuerrechts auferlegt, weil die geltende Einheitsbewertung auf der Grundlage veralteter Werte nicht mehr verfassungskonform war

Antwort ausstehend von Theresia Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN